| SecretDrive - Lizenz |
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Vertragsbedingungen zur Nutzung der Software SecretDrive § 1 Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der OEM GmbH und dem Kunden gelten zur Nutzung der von OEM GmbH erstellten Software SecretDrive folgende Vertragsbedingungen. Setzen Sie die Software nicht ein, wenn Sie die Vertragsbedingungen nicht akzeptieren.
Die OEM GmbH gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes kostenloses Recht zur Nutzung der Software SecretDrive in der derzeitigen Version. Weitere Rechte werden dem Kunden nicht eingeräumt.
Die Rechteeinräumung gemäß § 2 erfolgt unentgeltlich. Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden daher nicht zu, es sei denn, die OEM GmbH hat einen Mangel arglistig verschwiegen.
Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der OEM GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die OEM GmbH nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch bei grob fahrlässigem Handeln.
1) Die OEM GmbH erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Sie beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstedatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird die OEM GmbH Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
1) Auf Verträge zwischen OEM GmbH und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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